Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Erneuerung des Bahndurchlasses bei Groß Wokern
Die Deutsche Bahn AG plant auf der Strecke 1122 Lübeck-Strasburg den Ersatzneubau eines Durchlasses im km 135,9 + 22.
Der Ersatzneubau des Durchlasses stellt einen Eingriff i.S.d. § 14 Abs. 1 und 2 LNatG M-V dar. Der Eingriffsverursacher ist nach § 19 BNatSchG bzw. § 15 LNatG M-V verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes auszugleichen. Kann ein Eingriff nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden, ist der Verursacher verpflichtet, die unvermeidbaren ökologischen und landschaftsästhetischen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in dem betroffenen Raum möglichst gleichwertig und/oder gleichartig durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Inhalt der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
- Planungsanlass und Aufgabenstellung
- Ermitteln, Auswerten der Datengrundlage, Festlegung, Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes
- Beschreibung des Vorhabens (bau-, anlage-, betriebsbedingt)
- Bestand und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild)
- Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
- Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
- Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Auftraggeber: | DB AG / ICN GmbH Schwerin |
Anz. Durchlässe: | 1 |
Bearbeitungszeit: | 2009 |
Bearbeitung: | Projektleitung und -bearbeitung |