Referenz: FFH-VP / FFH-VVP / FFH-MP
FFH-Vorprüfung nach § 34 BNatSchG
Ausbau Muchower Weg - Ländlicher Wegebau
Die Gemeinde Muchow plant den Ausbau des Muchower Weges zwischen Muchow und der Gemeindegrenze zur Gemeinde Granitz als Betonspurbahn.
Auf Grund der unmittelbaren Nähe bzw. der Lage im EU-Vogelschutzgebiet DE 2736-471 „Feldmark Stolpe-Karrenzin-Dambeck-Werle“ war die Notwendigkeit der Durchführung einer FFH-Vorprüfung nach § 34 BNatSchG parallel zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung gegeben.
Inhalt der FFH-Vorprüfung:
- Ökologische Charakterisierung der Lebensraumtypen und Zielarten der Natura 2000-Gebiete im Untersuchungsraum, Beschreibung der Verbreitung
- Herleitung spezifischer Reichweiten vorhabensbedingter Störwirkungen auf die Zielarten
- Überlagerung projektspezifischer Wirkungen mit den Vorkommen der Zielarten
- Bewertung des Vorhabens bezüglich der Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG
Auftraggeber: | Amt für Landwirtschaft Parchim / ICN GmbH Schwerin |
SG-Fläche: | 13.837 ha (SPA-Gebiet) |
Bearbeitungszeit: | 2009 |
Bearbeitung: | Projektleitung und -bearbeitung |